Erste Anlaufstelle für Ihre Probleme sind die MitarbeiterInnen unseres Kanzlei-Teams, die Ihnen einen möglichst zeitnahen Besprechungstermin geben. Sie beantworten Fragen zu den Kosten oder der Inanspruchnahme von Prozesskosten- oder Beratungshilfe oder helfen, Ihre Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beizutreiben.
Sofern Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie die für die Beantragung erforderlichen Formulare hier herunterladen:
→ Prozesskostenhilfe
→ Beratungshilfe
Persönlich erreichen Sie die Anwälte am Besten in der Telefonsprechzeit jeden Vormittag von 12 bis 13 Uhr.
Rechtsanwältin Keidel und Rechtsanwalt Hammer sind zugelassen im Gerichtsbezirk Oldenburg. Beide sind vertretungsberechtigt an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Suchen Sie einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, einen Aushilfs- oder Studentenjob oder wollen Sie vielleicht nach einer Familienphase wieder ins Berufsleben zurückkehren? Scheuen Sie sich nicht, eine Bewerbung an uns zu richten. Vielleicht haben wir gerade Bedarf oder können Sie an Kollegen verweisen, die auf der Suche nach Personal sind.
Max Hammer, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht/Strafverfahrensrecht
Öffentliches Dienstrecht und Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Beamtenrecht
Schulrecht und Hochschulrecht
Standort und Kontakt
Keidel und Hammer
Rechtsanwälte
Alexanderstraße 124
26121 Oldenburg
Fon 0441 21870-0
Fax 0441 21870-21
mail-sk(at)sabinekeidel.de
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