Sie haben den Wunsch, Ihren Konflikt nicht aus der Hand zu geben, d.h. ihn nicht gerichtlich klären zu lassen? Dann besteht die Möglichkeit, eine Mediation durchzuführen.
Rechtsanwältin Keidel hat bereits im Jahr 2000 eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert und praktiziert Mediation seither erfolgreich.
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das sich nicht nur zur Bewältigung von Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen, sondern insbesondere auch für erbrechtliche Streitfälle vor und nach dem Erbfall, in geschäftlichen Auseinandersetzungen sowie bei innerbetrieblichen- oder Team-Konflikten eignet.
Als Konfliktparteien erhalten Sie mit Hilfe des Mediators die Möglichkeit, Ihre jeweils unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse gleichberechtigt einzubringen und im Wege des persönlichen Verhandelns eine für alle als fair empfundene Lösung selbst zu erarbeiten.
Dabei entstehen Kosten pro in Anspruch genommener Sitzung, so dass diese kalkulierbar und überschaubar bleiben.
Max Hammer, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht/Strafverfahrensrecht
Öffentliches Dienstrecht und Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Beamtenrecht
Schulrecht und Hochschulrecht
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