Sabine Keidel
Rechtsanwältin
Max Hammer
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Hammer ist vornehmlich als Strafverteidiger im Straf- und Strafprozessrecht für Sie tätig. Insbesondere bei angeordneter Untersuchungshaft übernimmt er Pflichtverteidigungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden, siehe auch → Seite "Straftat - und wie weiter?".
Im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes und speziell des Beamtenrechtes kommt es immer wieder zu beruflichen Veränderungen. Ausgangspunkt hierfür können ganz unterschiedliche Gründe sein. Die rechtlichen Möglichkeiten bei Versetzung, Abordnung, Umsetzung und Zuweisung eines Dienstpostens sind hierbei ebenso relevant wie der Umgang mit dienstlichen Beurteilungen oder Fragen der Dienstunfähigkeit oder begrenzten Dienstfähigkeit sowie des jeweiligen Versorgungsrechts.
Unterstützung erfahren Sie auch bei der Ablehnung ihrer Bewerbung auf einen Dienstposten, bei Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bis hin zur Verteidigung gegenüber Disziplinarvorwürfen.
Im Tätigkeitsfeld des Schulrechts nimmt Rechtsanwalt Hammer neben schulplanerischen Tätigkeiten, wie etwa der Hilfe bei der Errichtung von freien Schulen in freier Trägerschaft, auch Mandate wahr, die die Überprüfung von Prüfungsbewertungen, Notengebung oder der Verhängung von schulischen Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen zum Gegenstand haben.
Im Bereich des Hochschulrechts erhalten Sie beispielsweise Unterstützung bei der Anfechtung von Prüfungsleistungen ebenso wie bei Finanzierungsfragen, insbesondere Problemen bei der Gewährung von BAföG.
Daneben hält Rechtsanwalt Hammer Lehraufträge an Universitäten. Er ist Mitglied der Arbeitsgruppe Strafrecht des Oldenburger Anwalts- und Notarverein und der niedersächsischen Strafverteidigervereinigung.
Max Hammer, Rechtsanwalt
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