Keidel & Hammer

Straftat - und wie weiter?

Als Rechtsanwaltsteam begleiten wir Sie im Strafverfahren. Es kann sein, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden und einen Verteidiger benötigen, oder dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind und anwaltliche Hilfe suchen. In beiden Fällen sind wir für Sie da.

Dies ist kein Widerspruch, denn einerseits hat jeder, der einer Straftat beschuldigt wird, das Recht auf eine faire Strafverteidigung. Andererseits benötigen Geschädigte in vielen Fällen anwaltlichen Beistand. Und Sie profitieren von unseren Erfahrungen auf beiden Seiten, denn eine gute Strafverteidigung beinhaltet gute Kenntnisse im Opferschutzrecht und umgekehrt.

Strafverteidigung
durch Rechtsanwalt Hammer

Rechtsanwalt Max Hammer ist vornehmlich als Strafverteidiger im Straf- und Strafprozessrecht für Sie tätig. Insbesondere auch bei angeordneter Untersuchungshaft übernimmt er Pflichtverteidigungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Er ist Mitglied der Arbeitsgruppe Strafrecht des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins und der niedersächsischen Strafverteidigervereinigung.

Vertretung der Geschädigten
durch Rechtsanwältin Keidel

Rechtsanwältin Sabine Keidel ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Vertretung der Geschädigten tätig.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erhalten Sie bei uns umfassende und vernetzte Hilfe beim Schutz vor neuen Übergriffen, im Strafverfahren gegen den Täter und bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Opferentschädigungsansprüchen nach dem OEG.

Nebenklage, was ist das?

Bei zahlreichen Delikten, wie beispielsweise Körperverletzung oder Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern, besteht die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen den Täter als sogenannter Nebenkläger anzuschließen und sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Diese Nebenklagevertretung führt dazu, dass Sie als Geschädigte(r) über ähnliche Rechte wie der Täter verfügen und somit eine Art "Waffengleichheit" im Stafverfahren hergestellt wird. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Beratungsstellen und Hilfsorganisationen wie dem "Weißen Ring" sorgen wir dabei für ein umfassendes Hilfeangebot, so dass Sie in dieser schwierigen Lebenssituation nicht nur rechtlichen Beistand haben.

Aus Rücksicht auf die Belange von Geschädigten, die Opfer häuslicher Gewalt, eines sexuellen Mißbrauches oder eines anderen Sexualdeliktes geworden sind, übernehmen wir allerdings keine Strafverteidigung von Beschuldigten dieser Delikte.

Sabine Keidel & Max Hammer
Grafik: nrdesign.de